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Good to know before you go – und bevor Sie abstimmen

Ihre Stimmabgabe zur GCB‑Mitgliederversammlung 2026

Als stimmberechtigtes Mitglied haben Sie die Möglichkeit, Ihre Stimme im Rahmen der GCB‑Mitgliederversammlung 2026 auf unterschiedliche Weise abzugeben. Bitte beachten Sie, dass die Stimmabgabe verbindlich ist und nach Abgabe nicht mehr geändert werden kann, anders als bei früheren Wahlen. Bitte entscheiden Sie sich vorab für eine der folgenden Optionen:

Option A: Teilnahme vor Ort und Stimmabgabe vor Ort
Sie nehmen persönlich an der Mitgliederversammlung teil und geben Ihre Stimme vor Ort während der Versammlung ab.

Option B: Teilnahme vor Ort und digitale Stimmabgabe im Vorfeld
Sie nehmen an der Mitgliederversammlung vor Ort teil, geben Ihre Stimme jedoch bereits vorab digital ab.
Eine erneute oder geänderte Stimmabgabe vor Ort ist in diesem Fall nicht möglich.

Option C: Keine Teilnahme vor Ort und digitale Stimmabgabe
Sie nehmen nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teil und geben Ihre Stimme ausschließlich digital im Vorfeld ab.

Option D: Keine Teilnahme vor Ort und Stimmübertragung
Sie nehmen nicht persönlich an der Mitgliederversammlung teil und übertragen Ihre Stimme an ein anderes GCB‑Mitglied.
Die Stimmübertragung erfolgt gemäß den vorgesehenen Regelungen und ist vor der Mitgliederversammlung verbindlich zu erklären.

Verbindlichkeit der Stimmabgabe

Unabhängig von der gewählten Option gilt: Sobald Sie Ihre Stimme abgegeben haben, ist diese verbindlich und kann nicht mehr geändert werden. Eine nachträgliche Anpassung, weder digital noch vor Ort  ist nicht möglich, anders als bei früheren Wahlen.

Onlinewahl: Ablauf und Zugang

  • Die digitale Stimmabgabe wird vier Wochen vor der Mitgliederversammlung freigeschaltet.
  • Stimmberechtigte Mitglieder erhalten hierzu eine separate E‑Mail mit allen relevanten Informationen und dem Link zur Online‑Wahl.
  • Der Versand erfolgt ausschließlich an Personen, die sich im Rahmen der Registrierung als stimmberechtigt angemeldet haben.

Stimmübertragung

Sollten Sie Ihre Stimme nicht selbst abgeben können, besteht weiterhin die Möglichkeit der Stimmübertragung auf ein anderes GCB‑Mitglied.

Voraussetzungen:

  • Das empfangende Mitglied ist zur Mitgliederversammlung registriert.
  • Weder Sie noch das empfangende Mitglied haben bereits abgestimmt.

Die Stimmen des übertragenden Mitglieds werden mit denen des empfangenden Mitglieds kumuliert.

Bitte wenden Sie sich mit folgenden ausgefüllten Dokument zur Stimmübertragung vor Abgabe Ihrer Stimme an:

Anna Schelling
E‑Mail: schelling@gcb.de
Telefon: +49 160 8032100

Fragen zur Abstimmung

Bei Fragen zur Stimmberechtigung, zur digitalen Stimmabgabe oder zur Stimmübertragung steht Ihnen Anna Schelling gerne zur Verfügung.