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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Globetrotter Erlebnis GmbH für den QTA Reisesommer 2024

1. Veranstalter/Anwendungsbereich dieser Vertragsbedingungen/Stornierung

1.1. Der QTA Reisesommer 2024 wird veranstaltet von der Globetrotter Erlebnis GmbH, Osterbekstr. 90a, 22083 Hamburg (nachfolgend „Veranstalter“ oder „GRG“ genannt).

1.2. Die Anmeldung des Besuchers über unsere Internetseite stellt im Regelfall lediglich ein Angebot für den Abschluss eines Veranstaltungsbesuchsvertrages dar. Ein solcher kommt erst mit dem Erhalt der per E-Mail versandten Teilnahmebestätigung mit Angaben zur Bezahlungsbestätigung unter Einbeziehung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) zustande, welche der Besucher innerhalb von 14 Tagen nach der Bezahlung erhält. Der Besucher erklärt sich bei der Anmeldung mit der Geltung dieser AGB ausdrücklich einverstanden.

1.3. Der QTA Reisesommer 2024 findet in Mainz in Halle 45 statt. Diese AGB gelten für das gesamte Veranstaltungsgelände sowie für dessen Zuwegungen auf dem Gelände der Veranstaltung. Veränderungen des Veranstaltungsortes sind möglich und werden vom Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben.

1.4. Eine Stornierung der Anmeldung ist nicht möglich. Ersatz für nicht oder nur teilweise in Anspruch genommene Leistungen kann nicht geleistet werden. Nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB steht dem Besucher kein Widerrufsrecht zu.

2. Vertragsschluss

2.1. Bei Anmeldungen, die über das Internet erfolgen (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr), gilt für den Vertragsabschluss:

a) Dem Besucher wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt von GRG erläutert. Dem Besucher bzw. dem Gruppenauftraggeber steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlineanmeldeformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird. Die zur Durchführung der Onlineanmeldung angebotenen Vertragssprachen sind angegeben.

b) Soweit der Vertragstext von GRG im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

c) Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) "zahlungspflichtig anmelden“ bietet der Besucher bzw. der Gruppenauftraggeber der GRG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Dem Besucher bzw. Gruppenauftraggeber wird der Eingang seiner Anmeldung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

d) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig anmelden" begründet keinen Anspruch des Besuchers bzw. des Gruppenauftraggebers auf das Zustandekommen eines Vertrages entsprechend seiner Angaben. GRG ist vielmehr frei in der Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden anzunehmen oder nicht.

e) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Teilnahmebestätigung von GRG beim Besucher zu Stande.

f) Erfolgt die Teilnahmebestätigung sofort nach Vornahme der Anmeldung des Besuchers bzw. des Gruppenauftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig anmelden“ durch entsprechende Darstellung der Teilnahmebestätigung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Vertrag mit Zugang und Darstellung dieser Teilnahmebestätigung beim Besucher bzw. beim Gruppenauftraggeber am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Anmeldung bedarf. In diesem Fall wird dem Besucher bzw. Gruppenauftraggeber die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Teilnahmebestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Vertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Besucher diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck tatsächlich nutzt. GRG wird dem Besucher zusätzlich eine Ausfertigung der Teilnahmebestätigung per E-Mail übermitteln.

3. Absage und Verlegung der Veranstaltung/Programmänderungen

3.1. Der Veranstalter behält sich vor, Anmeldungen von Besuchern ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Ablehnung wird dem Besucher innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung mitgeteilt.

3.2. Bei Absage der Veranstaltung erstattet der Veranstalter den vollen Anmeldebetrag zurück. Im Fall der Verlegung der Veranstaltung muss die Stornierung durch den Besucher innerhalb von 4 Wochen ab Bekanntgabe der Verlegung erfolgen. Die Rückzahlung erfolgt unmittelbar nach Zugang der Stornierung beim Veranstalter. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

3.3. Der Veranstalter hat das Recht, Änderungen am angekündigten Programm vorzunehmen. Bei unwesentlichen und/oder zumutbaren Änderungen sind Ansprüche des Besuchers ausgeschlossen.

3.4 Bei Verzögerungen im Programmablauf besteht kein Anspruch auf Ersatz. Darüber hinaus können einzelne Programmpunkte in Räumen mit geltenden Maximalkapazitäten stattfinden. Zur Sicherheit der Besucher werden diese vom Aufsichtspersonal beachtet. Eine Teilnahme an diesen Programmpunkten kann nicht sichergestellt werden.

4. Zutritt zum Veranstaltungsgelände/Hausrecht

4.1. Der Zutritt zum Veranstaltungsgelände ist nur mit gültiger Teilnahmebestätigung gestattet, die bei der Einlasskontrolle von dem Besucher gegenüber dem Aufsichtspersonal vorzuzeigen ist.

4.2. Das Hausrecht auf dem Veranstaltungsgelände wird vom Veranstalter und seinem Aufsichtspersonal ausgeübt. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

4.3. Bei störenden Verhaltensweisen durch einen Besucher ist der Veranstalter und/oder das Aufsichtspersonal berechtigt, diesen des Veranstaltungsgeländes ohne Erstattung des Anmeldepreises zu verweisen und ein Hausverbot auszusprechen. Befolgt der Besucher den Verweis und das Hausverbot nicht, können der Veranstalter und das Aufsichtspersonal die Polizei zur Durchsetzung des Hausrechts zu Hilfe holen. Weitere Rechte und Ansprüche des Veranstalters bleiben hiervon unberührt.

4.4. Der Veranstalter hat das Recht, den Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohne Erstattung des Anmeldepreises zu verweigern bzw. den Besucher vom Veranstaltungsgelände zu verweisen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt. Ein solcher ist insbesondere aber nicht abschließend gegeben, wenn:

  • der Besucher das Hausrecht verletzt oder oder durch sein Verhalten die Durchführung von Veranstaltungen stört,
  • der Besucher gefährliche Gegenstände (z. B. Waffen) mit sich führt, die auf dem Veranstaltungsgelände verboten sind,
  • wenn der Besucher übermäßig Alkohol oder Drogen konsumiert hat,
  • sich der Besucher gewaltbereit zeigt,
  • eine radikale oder menschenverachtende Gesinnung des Besuchers offen zu Tage tritt.

4.5. Das Aufsichtspersonal ist befugt, bei der Einlasskontrolle oder auch während der Veranstaltung auf dem gesamten Veranstaltungsgelände eine Taschen- bzw. Leibesvisitation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Besucher keine verbotenen und/oder gefährlichen Gegenstände mit sich führt.

4.6. Sollte bei einzelnen Bereichen oder Hallen partiell eine Überfüllung drohen, ist das Aufsichtspersonal dazu befugt, den Zutritt zu diesen Bereichen zu verweigern und Besucherströme sicherheitsorientiert zu lenken. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.

5. Eingebrachte Gegenstände/Fundgegenstände

5.1. Für eingebrachte Gegenstände des Besuchers haftet der Veranstalter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

5.2. Fundgegenstände sind an der Information abzugeben. Das Aufsichtspersonal ist angehalten auch unbeaufsichtigte Gegenstände sicherzustellen und zur Information zu verbringen. Fundgegenstände werden bis zum Ende der Veranstaltung an der Information verwahrt und anschießend in das Fundbüro verbracht.

6. Notausgänge und Fluchtwege/Verhalten im Brandfall

6.1. Notausgänge und Fluchtwege sind zu jeder Zeit frei zu halten. Auf Treppen und in Durchgängen darf weder verweilt noch gesessen werden und diese sind zügig zu passieren. Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.

6.2. Im Falle eines Brandes oder einer sonstigen Gefährdung der Sicherheit von Leib und Leben sind die Veranstaltungsräumlichkeiten schnellstmöglich und ohne Behinderung anderer auf den gekennzeichneten Fluchtwegen zu verlassen. Aufzüge dürfen nicht benutzt werden. Den Anordnungen des Aufsichtspersonals des Veranstalters, der Feuerwehr sowie der Organe der öffentlichen Sicherheit ist unverzüglich Folge zu leisten.

7. Haftung des Veranstalters

7.1. Die Haftung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsoder Verrichtungsgehilfen für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

7.2. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Besuchers, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, arglistigem Verschweigen von Mängeln, Verletzung einer Garantie und wegen der Verletzung von Kardinalpflichten (also von solchen Pflichten, deren Einhaltung für die Durchführung des Vertrages wesentlich sind und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertraut und vertrauen darf). Die Haftung im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Dies gilt auch in Bezug auf die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

8. Vertragsübertragung

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die sich aus dem Veranstaltungsbesuchsvertrag ergebenden Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen; hierüber wird der Veranstalter den Besucher rechtzeitig vorab informieren. In einem solchen Fall steht dem Besucher innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme der Vertragsübertragung ein außerordentliches Kündigungsrecht zu.

9. Datenschutz

9.1. GRG ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Besucher zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten des Besuchers werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrages verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Besuchers nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass GRG nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Besucher in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.

9.2. Das geltende Datenschutzrecht gewährt den Besuchern gegenüber GRG hinsichtlich der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten folgende Betroffenenrechte:

Auskunftsrecht gem. Art. 15 DS-GVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DS-GVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DS-GVO, Recht auf Unterrichtung gem. Art. 19 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DS-GVO, Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gem. Art. 7 Abs. 3 DS-GVO sowie Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde gem. Art. 77 DS-GVO.

Weitere Informationen zum Datenschutz erhält der Besucher unter www.globetrotter-erlebnis.de. Der Kunde kann sich in Fragen des Datenschutzes an zentrale@globetrotter-erlebnis.de oder an die E-Mail-Adresse rolf@lauser-nhk.de oder direkt an Globetrotter Erlebnis GmbH, Osterbekstraße 90a, 22083 Hamburg, wenden.

10. Gerichtsstand

Ist der Besucher oder der Gruppenauftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechts ist ausschließlich Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten zwischen der GRG und dem Gruppenauftraggeber der Ort des Hauptgeschäftssitzes von GRG.

11. Keine Teilnahme an einem Verfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle/Hinweis auf OS-Plattform

11.1 GRG ist nicht zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle verpflichtet und nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucher-Schlichtungsstelle auch nicht teil.

11.2 GRG weist für alle Dienst- und Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungsplattform http://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Globetrotter Erlebnis GmbH
Osterbekstr. 90a
22083 Hamburg

Tel.: +49 (0) 40 27842-256
Fax: +49 (0) 40 27842-77257
E-Mail: zentrale@globetrotter-erlebnis.de
AG Hamburg HRB 148 928
Geschäftsführer: Christoph Rische, Lars Helmreich

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